Maskenpflicht und Quarantäneregelung

01. Nov 2021

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

mit Beginn der ersten Novemberwoche ist die Maskenpflicht am Sitzplatz für Schülerinnen und Schüler aufgehoben. Dies bedeutet, dass ab Dienstag, 02. November die Masken abgelegt werden dürfen, wenn der Unterricht begonnen und alle Kinder bzw. Jugendlichen ihren Platz eingenommen haben. Natürlich besteht keine Verpflichtung dazu, das heißt, die Schüler*innen dürfen ihre Masken auch weiterhin aufbehalten.

Die allgemeine Maskenpflicht ist jedoch nach wie vor gültig!

Jegliche Bewegung zum Sitzplatz oder vom Sitzplatz weg, erfordert also nach wie vor das Tragen einer Atemschutzmaske, auch der Gang zum Klassenraum bzw. in die Pause, der Weg zur Tafel oder zum Waschbecken und weitere Bewegungen im Klassenraum oder in den Häusern.

Aus diesem Grund ist es wichtig, dass alle Schülerinnen und Schüler weiterhin mit einer Maske zur Schule kommen und auch eine Ersatzmaske dabei haben!

In jüngster Zeit mussten wir sehr viele Masken ausgeben, weil SchülerInnen ihre verloren oder vergessen hatten, und der Vorrat geht allmählich zur Neige. Bitte achten Sie also darauf, dass ihr Sohn bzw. Ihre Tochter die Schutzmaske nicht vergisst.

Leider zieht die Lockerung der Maskenpflicht auch eine Verschärfung der Quarantäneregeln nach sich. Nun müssen wieder auch unmittelbare Sitznachbarn infizierter bzw. positiv getesteter Personen für mindestens fünf Tage abgesondert werden, nicht mehr nur die Betroffenen selber, denn die Infektionsgefahr am Sitzplatz steigt natürlich, wenn die Schutzmasken abgelegt werden. Aus diesem Grunde werden damit auch wieder Kontaktnachverfolgungen erforderlich werden.

Ich hoffe dennoch, dass Sie und ihre Kinder und wir alle hier in der Schule die Pandemie und ihre Folgen weiterhin mit so gutem Erfolg bewältigen. Bleiben Sie alle fit und gesund!

Mit herzlichen Grüßen

Markus Reuter