— Fortsetzung des Wechselunterrichts für alle Klassen —

15. Apr 2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

liebe Schülerinnen und Schüler,

wie Sie den Medien vermutlich bereits entnommen haben, findet ab Montag der kommenden Woche, also konkret vom 19. April 2021 an, wieder Wechselunterricht in allen Jahrgängen statt. Das bedeutet, dass ab dem kommenden Montag die Schülerinnen und Schüler aller Jahrgänge wieder in die Schule zurückkehren, wenngleich unter den Bedingungen des Wechselunterrichts.

  1. Wir setzen den Wechselmodus ab dem 19. April unverändert fort. Das bedeutet, dass in der kommenden Woche jene SuS in die Schule kommen, die zuletzt vor den Ferien zuhause bleiben mussten, das ist in den Klassen 5-9 zunächst jeweils die erste Gruppe (Kohorte). Auch in der Jahrgangsstufe EF (Jgst. 11) wird der Wechsel so fortgesetzt, wie er vor den Ferien endete.
  2. Der Präsenzunterricht wird für die Jahrgänge 5-9 in den Wochen bis zu den Ferien weiterhin nur in den ersten fünf Stunden erteilt, da der Ganztagsbetrieb aufgehoben bleibt. Allerdings sind im Nachmittagsbereich nach wie vor Distanzunterricht und auch Videokonferenzen möglich.
  3. Die „Heim-Lerner*innen“ (Schüler*innen der Hälfte, die zuhause bleiben muss) werden über unser Lernsystem darüber informiert, welche Inhalte im Unterricht stattfinden und mit den Materialien versorgt.
  4. Für die Abschlussjahrgänge 10, Q1 und Q2 geht der Unterricht einfach weiter wie in der laufenden Woche.
  5. Für Schüler*innen der Klassen der Jahrgänge 5 und 6 wird die Notbetreuung fortgesetzt, die im Schulgebäude stattfindet.
  6. Der Mensabetrieb ist vorerst noch ausgesetzt, allerdings werden wir den Kioskbetrieb alsbald wieder eröffnen. Bitte sorgen Sie aber zunächst dafür, dass Ihre Kinder ausreichend Verpflegung für den Unterrichtstag mitbekommen.
  7. Am Montag und Mittwoch der kommenden Woche finden die Covid-Selbsttests statt. Ich muss an dieser Stelle darauf hinweisen, dass Schüler*innen, die diese Tests verweigern bzw. deren Eltern die Tests an ihren Kindern verbieten und die ersatzweise auch keinen Nachweis eines höchstens 48 Stunden alten Tests aus einem Testzentrum beibringen können, vom schulischen Unterricht ausgeschlossen werden müssen und kein Anrecht auf Einzelunterricht oder speziellen Distanzunterricht haben. Es ist vom Land NRW eine Testpflicht für Schulen ausgesprochen worden. Bitte teilen Sie ihrem Kind mit, wo sie an diesen Tagen zu erreichen sind, falls der Test ein positives Ergebnis zeigen sollte. Wir benachrichtigen Sie in diesem Falle sofort und erläutern Ihnen dann, was zu tun ist.

Die genauen Bestimmungen des Ministeriums hierzu sind der Schulmail unter folgendem Link zu entnehmen:

https://www.schulministerium.nrw/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/14042021-schulbetrieb-im-wechselunterricht-ab-montag

Ich wünsche Ihnen und Euch allen sehr, dass ich an dieser Stelle demnächst auch mal gute Nachrichten zu verkünden habe, die von längerer Dauer sind!

Viele herzliche Grüße

Markus Reuter