Maskenpflicht und Testung
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
laut Anordnung des Schulministeriums NRW wird die Maskenpflicht an Schulen bis einschließlich zum Fr., 01. April 2022 verlängert. In den folgenden zwei Wochen besteht die Pflicht zum Tragen von Masken, also weiterhin in der gewohnten Weise; die Landesregierung macht hier von der Übergangsregelung Gebrauch. In der Woche vom 04. – 08. April entfällt die Maskenpflicht.
Es ist aber weiterhin möglich und auch empfehlenswert, die Masken in den Innenräumen zu tragen. Die Testpflicht in aktueller Form bleibt bis zum Beginn der Osterferien erhalten. Bis einschließlich zum Fr., 08. April – letzter Tag vor den Osterferien – werden wir also weiterhin in gewohnter Weise dreimal wöchentlich Schnelltests durchführen.
In Anbetracht der Infektionslage und möglicher Urlaubsplanungen in den Ferien ist dies sicher eine vernünftige Lösung. Über die Regelungen für die Zeit nach den Ferien werde ich Sie und euch an dieser Stelle (hoffentlich) rechtzeitig informieren können.
Mit herzlichem Gruß
Markus Reuter