Schulordnung

Unsere Schule ist ein Ort des Zusammenlebens, an dem unsere Schülerinnen und Schüler persönliche Zuwendung und soziale Einbindung erfahren.

An unserer Schule sind klare Vereinbarungen des respektvollen Miteinanders – geprägt von Hilfsbereitschaft – verbindlich für Lehrerinnen und Lehrer und Schülerinnen und Schüler.

Grundlage für unsere Schulordnung sind die pädagogischen Leitbilder, die in erster Linie Orientierungshilfen für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer im täglichen Miteinander darstellen. Die Schulordnung enthält verbindliche Absprachen, die alle, die in der Schule leben und arbeiten, darin unterstützen, ihr Miteinander möglichst konfliktfrei zu gestalten. Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sind gleichermaßen verantwortlich, sowohl für das Gelingen der Unterrichtsarbeit als auch für das respektvolle – von Hilfsbereitschaft geprägte – Miteinander. Jeder Lehrer/jede Lehrerin ist verpflichtet  erzieherisch auf die Schülerinnen und Schüler einzuwirken. Jeder Schüler/jede Schülerin hat den Anweisungen der Lehrerinnen und Lehrer Folge zu leisten und sich so zu verhalten, dass kein Mitschüler / keine Mitschülerin beleidigt, gekränkt, ausgegrenzt oder gar verletzt wird. Fremdes Eigentum und die Einrichtung der Schule sind zu achten. Jeder Schüler / jede Schülerin ist verpflichtet, regelmäßig und pünktlich am Unterricht teilzunehmen, die für den Unterricht erforderlichen Materialien bereitzuhalten und Leistungsbereitschaft zu zeigen.

1 Zeitliche Regelungen

Die Unterrichtsstunden beginnen um 07.30 Uhr, 08.15 Uhr, 09.05 Uhr, 10.10 Uhr, 11.00 Uhr, 12.00 Uhr, 12.50 Uhr, 13.40 Uhr und 14.30 Uhr und haben ein Länge von 45 Minuten.

Montags, mittwochs und donnerstags finden in der Zeit von 15.15 Uhr bis 16.45 Uhr Arbeitsgemeinschaften statt.

Die Pausen mit einer Länge von 5 Minuten sind Wechselpausen und dienen der Vorbereitung auf die kommende Unterrichtsstunde.

Die Hofpausen sind von 09.50 Uhr bis 10.10 Uhr und von 11.45 Uhr bis 12.00 Uhr. Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 verlassen in dieser Zeit die Gebäude. Ausnahmen werden über die Sprechanlage bekannt gegeben.

Montags, mittwochs, donnerstags und freitags haben die Schülerinnen und Schüler von 12.45 Uhr bis 13.40 Uhr Mittagsfreizeit. Dazu verlassen sie die Gebäude, es sei denn sie nutzen ein ausgewiesenes Freizeitangebot wie z.B. im Freizeitraum Gebäude D, im Freizeitkeller oder in der Mediothek.

2 Regelungen im Gebäude

2.1 Klassenräume

Schülerinnen und Schüler verbringen einen großen Teil ihrer Zeit in ihren Klassenräumen. Deshalb tragen sie Verantwortung dafür, dass der Klassenraum immer ein angenehmer Aufenthaltsort ist. Dazu gehört eine ansprechende Gestaltung und Pflege. Die Schülerinnen und Schüler sorgen u.a. dafür, dass Müll stets in den Mülleimer geworfen und nach jeder Unterrichtsstunde die Tafel geputzt wird. Mit Rücksicht auf die Reinigungskräfte werden nach Unterrichtsschluss die Stühle hochgestellt  und der Fußboden wird von den Schülerinnen und Schülern gefegt.  Mutwillige Beschädigungen werden der Schulleitung unmittelbar angezeigt. Die Spinde werden nur vor der ersten Stunde und nach der letzten Stunde benutzt.

2.2 Fachräume

Die Fachräume der WBG sind mit hochwertiger und z.T. empfindlicher Ausstattung versehen. Aus diesem Grund dürfen Schülerinnen und Schüler sich nur unter Aufsicht einer Lehrkraft in diesen Räumen aufhalten. Die Fachlehrkräfte holen die Schülerinnen und Schüler zum Unterricht auf dem Schulhof ab und führen sie in die Fachräume. Am Ende der Stunde achten sie darauf, dass die Schülerinnen und Schüler die Räume in ordentlichem Zustand verlassen und verschließen diese anschließend. Lehrerinnen und Lehrer und Schülerinnen und Schüler  sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass Geräte und Ausstattung dieser Räume pfleglich behandelt werden. In den Fachräumen und in der Mediothek nehmen die Schülerinnen und Schüler keine Speisen oder Getränke zu sich.

2.3 Aufenthalt im Gebäude

Während der Hofpausen halten sich die Schülerinnen und Schüler nicht im Gebäude auf. Die Fachlehrerinnen und -lehrer achten darauf, dass die Schülerinnen und Schüler zu Pausenbeginn die Unterrichtsräume verlassen und verschließen die Räume. Zu den Fachräumen im  Gebäude C werden die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich von den Fachlehrerinnen und -lehrern geführt. Nach der Unterrichtsstunde müssen die Schülerinnen und Schüler geschlossen das Gebäude verlassen.

Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II haben während der Pausen Zugang zum Gebäude D. Im Gebäude C steht ihnen der Mensavorraum als Aufenthaltsraum zur Verfügung.

2.4 Mensabenutzung

In den Pausen, in denen der Bistroverkauf stattfindet, dürfen sich die Schülerinnen und Schüler zum Verzehr  in der Mensa aufhalten. Während der Ausgabe und der Einnahme der Mittagsmahlzeiten halten sich nur die Schülerinnen und Schüler in der Mensa auf, die auch am Mittagessen teilnehmen. Das gemeinsame Essen geschieht in Ruhe und unter Beachtung der gültigen Regeln (geordnetes Anstellen, Wegbringen der Tabletts, Platz sauber verlassen, Stühle anschieben usw.)

2.5 Toilettenbenutzung

Das Aufsuchen der Toiletten muss in der Regel in den Hofpausen stattfinden. Im Interesse aller müssen die Toiletten in sauberem und hygienisch einwandfreiem Zustand hinterlassen werden. In Ausnahmefällen dürfen einzelne Schülerinnen und Schüler die Toilette im Untergeschoss des DGebäudes auch während des Unterrichts benutzen.

3 Allgemeine Verhaltensregeln

3.1 Verhalten im Unterricht

Der Unterricht ist die Kernaufgabe der Schule. Guter Unterricht setzt voraus,

dass Lehrerinnen und Lehrer und Schülerinnen und Schüler

  • pünktlich und vorbereitet zum Unterricht erscheinen
  • rücksichtsvoll und respektvoll miteinander umgehen

dass Schülerinnen und Schüler

  • ihre Aufgaben sorgfältig erledigen
  • sich an allgemeine Gesprächs- und Verhaltensregeln halten
  • den Anweisungen des Lehrerinnen und Lehrers Folge leisten
  • auf Essen, Trinken und Kaugummi im Unterricht verzichten

3.2 Verhalten während der Pausen

Die Schülerinnen und Schüler verlassen während der Wechselpausen die Unterrichtsräume nur, wenn ein Raumwechsel ansteht. Die Schülerinnen und Schüler der S I verlassen während der Hofpausen und Mittagsfreizeiten den Schulhof nicht. Die Spiel- und Sportfläche darf nur benutzt werden, wenn Aufsicht geführt wird. Die Tartanbahn darf nicht mit Schuhen mit Noppensohle betreten werden. Bei Regenwetter bleiben die Schülerinnen und Schüler in ihren Klassen. Regenpausen werden über die Sprechanlage angekündigt.

3.2.1 Verhalten während der Mittagsfreizeit

In der Mittagsfreizeit verlassen die Schülerinnen und Schüler die Gebäude, es sei denn, sie nutzen ein ausgewiesenes Freizeitangebot. Bei Regen gilt die Aufsichtsregelung für Regenfreizeiten. Ansonsten halten sie sich auf dem Schulhof und auf der Spiel- und Sportfläche auf.   Die Mediothek kann unter Aufsicht als Silentiumraum benutzt werden. Den Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II steht der Mensavorraum als Aufenthaltsraum zur Verfügung.

Das Verlassen des Schulgeländes ist Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I grundsätzlich untersagt. Bei Zuwiderhandlungen werden die Schülerinnen und Schüler zu Ordnungsdiensten herangezogen.

3.2.2 Billard

Schülerinnen und Schüler können während der Mittagspause Billard spielen, wenn sie vorher an einem Grundlehrgang teilgenommen haben. Die Teilnahme wird vom Leiter des Lehrgangs bescheinigt. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, nach Spielende den Billardraum aufzuräumen und ihn sauber zu verlassen.

3.3 Ordnung zum Umgang mit elektronischen Geräten an der Willy-Brandt-Gesamtschule

Damit das respektvolle Zusammenleben und gemeinsame Lernen an unserer Schule nicht durch unangemessene Nutzung elektronischer Geräte gestört wird, ist der Umgang mit Handys, Tablets, Smartwatches etc.in der Schule und im Unterricht folgendermaßen festgelegt: § 1  Handys, Tablets, Smartwatches etc. sind während der gesamten Schulzeit (von 7:30-16:00) auf dem gesamten Schulgelände (in den Gebäuden und auf den Schulhöfen) ausgeschaltet. Eine Stummschaltung reicht nicht aus. § 2  Ausnahmen von § 1 gelten, wenn das Handy im Schulunterricht eingesetzt werden soll. § 3  Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II ist die Handynutzung in ihren Freistunden im Mensavorraum oder im Falle der Belegung dessen in einem Ausweichraum gestattet. (Nicht in der Aula!) § 4  Verstößt eine Schülerin/ein Schüler gegen § 1, wird das Handy durch die Lehrkraft eingezogen und nach allgemeinem Schulschluss an die Schülerin/ den Schüler durch die Schulleitung wieder ausgehändigt. Die Lehrkraft haftet für abgegebene Handys nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. § 5  Die Schülerinnen und Schüler verpflichten sich, keine jugendgefährdenden Bilder, Videos oder Texte auf das Handy zu laden, solche weiter zu versenden oder sonst wie zu verbreiten. § 6  Besteht ein konkreter Verdacht, dass sich jugendgefährdende Bilder, Videos oder Texte auf dem Handy einer Schülerin oder eines Schülers befinden, ist die Lehrkraft berechtigt, das Handy einzuziehen. Es darf an die Schulleitung weitergegeben werden. § 7 Bei wiederholten Verstößen gegen die Handyordnung werden die Eltern informiert. In besonders schweren Fällen kann auch ein Schulverweis ausgesprochen werden. Besteht ein besonders schwerer Fall, leitet die Schulleitung alle erforderlichen Schritte ein. Insbesondere informiert sie die Eltern, die Polizei und sonstige Behörden (z.B. Jugendamt). Sie empfiehlt der Polizei die Durchsuchung des Handys nach jugendgefährdenden Inhalten.

Auch bei Nichtkenntnisnahme gilt die Ordnung zum Umgang mit elektronischen Geräten verpflichtend für alle Schülerinnen und Schüler dieser Schule.

4 Umwelt und Hygiene

Die Schülerinnen und Schüler sind für die Sauberkeit und die schonende Behandlung der schulischen Einrichtungen mitverantwortlich. Der Müll wird grundsätzlich in den entsprechenden Behältern entsorgt. Das Schulgelände wird von den Klassen 5 und 6  im Wechsel während der Mittagsfreizeit gesäubert. Aus gesundheitlichen und gesetzlichen Gründen ist das Rauchen in den Gebäuden und auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten. Bei Zuwiderhandlungen werden die Schülerinnen und Schüler zu Ordnungsdiensten herangezogen.

Der Konsum von Alkohol oder sonstigen Rauschmitteln ist streng verboten.

5 Fahrzeuge

Fahrräder sind grundsätzlich auf dem Fahrradstellplatz abzustellen. Fahrradfahren ist auf dem Schulhof nicht gestattet.

Um Unfälle und Sachbeschädigungen zu vermeiden, ist das Benutzen von Inlineskates und Skateboards u.ä. verboten.

Aus Rücksicht gegenüber den Nachbarn sollen für PKW, Motorräder und Motorroller ausschließlich die schuleigenen Parkplätze benutzt werden. Grundsätzlich sind die Parkplätze vor dem Verwaltungsgebäude zugeteilt bzw. für Besucher freizuhalten.