Arbeitsstundenkonzept

A) Zur Genese des Arbeitsstundenkonzeptes

Mit der Entwicklung des Schulprogramms für die Willy-Brandt-Gesamtschule entstand auch ein Arbeitsstundenkonzept, das von einer Gruppe interessierter Kolleginnen und Kollegen ausgearbeitet wurde und zum Schuljahr 1998/99, nachdem es die Zustimmung durch die Lehrer- und Schulkonferenz gefunden hatte, in Kraft trat. Im alltäglichen Umgang mit diesem Arbeitsstundenkonzept stellte sich heraus, dass seiner Praktikabilität infolge einer Überfrachtung mit didaktisch-methodischen Theorieansätzen Grenzen gesetzt waren, so dass seitens der Kolleginnen und Kollegen der Wunsch nach einer Revision des Arbeitsstundenkonzeptes laut wurde.

Im Verlauf des Schuljahres 2002/2003 bildete sich eine aus sieben Kollegen bestehende Arbeitsgruppe, die die Aufgabe einer Novellierung des bis dahin gültigen Arbeitsstundenkonzeptes übernahm. Hierbei wurde zunächst mittels eines Frage- bogens für die Klassenlehrer und Klassenlehrerinnen eine Evaluation des be- stehenden Konzeptes vorgenommen mit dem Ziel, die Kritik an demselben zu konkretisieren und verlässliche Leitlinien für die Formulierung einer Neufassung zu finden. Die Arbeitsgruppe traf sich regelmäßig über mehrere Monate, legte die Eckdaten für ein revidiertes Arbeitsstundenkonzept fest und formulierte auf der Basis der Evaluationsergebnisse und der von ihr festgelegten didaktischen und metho- dischen Kriterien eine Vorlage zur Verabschiedung durch die Lehrerkonferenz. Das neue Arbeitsstundenkonzept fand am 28. Januar 2003 die Zustimmung durch die Lehrerkonferenz und trat zum zweiten Halbjahr des Schuljahres 2002/3 in Kraft.

B) Zu den Leitlinien des Arbeitsstundenkonzeptes

Das Arbeitsstundenkonzept der Willy-Brandt-Gesamtschule präferiert das Modell einer fachunabhängigen Arbeitsstunde mit Anbindung an den Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin. Da die Schülerinnen und Schüler das Klassenlehrerprinzip aus der Grundschule kennen, sollte dasselbe unter Berücksichtigung des Kontinuitäts- gedankens auch in der Schulform der Gesamtschule fortentwickelt und fort- geschrieben werden. Außerdem wehrt eine fachunabhängige Arbeitsstunde einer vordergründigen Hierarchisierung der Unterrichtsfächer in Haupt- und Nebenfächer.

Hinsichtlich des Einsatzes unterschiedlicher Arbeits- und Sozialformen gilt es festzuhalten, dass die Arbeitsstunde kein Experimentierfeld für einen falsch verstandenen Methodenpluralismus werden darf, sondern vornehmlich dazu dienen muss, dass die Schüler und Schülerinnen konzentriert und in Stillarbeit ihre Hausaufgaben erledigen und den Unterrichtsstoff sichern und festigen. Dieses beinhaltet gleichzeitig für die Lehrer und Lehrerinnen die Verpflichtung, ihren Unterricht so zu phasieren, dass die Vorbereitung der Hausaufgaben in hinreichender Weise im Fachunterricht erfolgen kann.

Die Willy-Brandt-Gesamtschule möchte allen Schülern und Schülerinnen die Möglichkeit zur Erledigung der Hausaufgaben in der Schule geben. Da nicht alle Schüler und Schülerinnen zu Hause Arbeitsbedingungen vorfinden, die es ihnen erlauben, ungestört und konzentriert zu arbeiten, werden die Arbeitsstunden für die Schüler und Schülerinnen aller Jahrgangsstufen verpflichtend durchgeführt. Lediglich ausgewählte Schüler und Schülerinnen des 9. und 10. Jahrgangs können durch die Klassenleitung von den Arbeitsstunden befreit werden, falls dieses aufgrund eines zuverlässigen Arbeitsverhaltens gerechtfertigt ist.

C) Das Arbeitsstundenkonzept

1. Die Lozierung der Arbeitsstunden im Stundenplan und ihre personelle Durchführung

An der Willy-Brandt-Gesamtschule werden die Arbeitsstunden in der Regel an Schultagen mit nachmittäglichem Unterricht durchgeführt. Dies bedeutet, dass dienstags und freitags, wenn es die organisatorischen Rahmenbedingungen zulassen, keine Arbeitsstunden stattfinden, da die Schülerinnen und Schüler durch das vorzeitige Unterrichtsende an diesen Tagen ihre Aufgaben zu Hause erledigen können.

Mit der einsetzenden Differenzierung ab der 7. Jahrgangsstufe werden die Arbeitsstunden für die Klassen, aus denen die Kurse zur Durchführung der Fachleistungsdifferenzierung gebildet werden, zeitgleich im Stundenraster in Form von drei Einzelstunden eingerichtet, damit die Fachlehrerinnen und Fachlehrer gezielter die Hausaufgaben erteilen und verbindlicher einfordern können.

Die Durchführung der Arbeitsstunden liegt in der Regel in der Hand der Klassenlehrer und Klassenlehrerinnen, da durch sie und ihre Kenntnis von der Leistungsfähigkeit ihrer Schülerinnen und Schüler ein ertragreicher Verlauf der Arbeitsstunde am ehesten gewährleistet ist.

2. Der Einsatz unterschiedlicher Arbeits- und Sozialformen in der Arbeitsstunde

Grundsätzlich ist von einer Priorität der Stillarbeit vor möglichen anderen Arbeitsformen auszugehen, da diese Arbeitsform mit dem Ziel von Arbeitsstunden, Schülerinnen und Schülern ihre Aufgaben weitestgehend eigenständig erledigen zu lassen, kongruiert. Diese Schwerpunktsetzung bedeutet keineswegs eine Verengung oder Begrenzung der denkbaren Arbeits- und Sozialformen auf eine einzige, vielmehr hat der Klassenlehrer bzw. die Klassenlehrerin in Abhängigkeit von der Arbeitsprogression der Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, bei auftretenden Problemen Schülerfragen zuzulassen und gegebenenfalls die Schülerinnen und Schüler zur Partnerarbeit zu ermutigen und damit auch günstige Synergieeffekte im Bereich des selbstständigen und konstruktiven Lernens zu initiieren.

Der Klassenlehrer bzw. die Klassenlehrerin entscheidet über die Wahl der Sozialform in der Arbeitsstunde. Gruppenarbeit ist nicht per se Bestandteil der Arbeitsstunde, sondern sollte nur dann ermöglicht werden, wenn ein Fachkollege oder ein Fachkollegin, in dessen oder deren Unterricht eine Aufgabenstellung in Gruppenarbeit ausgeführt wird, diese Arbeitsform gegenüber dem Klassenlehrer bzw. der Klassenlehrerin auch für einen gewissen Teil der Arbeitsstunde wünscht, in dem die Aufgabe für sein oder ihr Fach erledigt wird.

3. Das Aufgabenheft als Kontrollinstrument für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer

Alle Schülerinnen und Schüler der Willy-Brandt-Gesamtschule führen in der 5. bis einschließlich 8. Jahrgangsstufe ein Aufgabenheft, in das sie sämtliche Hausaufgaben eintragen. Dieses Aufgabenheft dient der persönlichen Orientierung der Schülerin oder des Schülers im Bereich der von ihr oder ihm zu erledigenden Aufgaben und ist dem Klassenlehrer oder der –lehrerin bei Bedarf vorzulegen, wenn es gilt, sich Klarheit über die anzufertigenden Aufgaben zu verschaffen.

In der 9. und 10. Jahrgangsstufe obliegt die Entscheidung, welche Schülerinnen und Schüler ein Aufgabenheft zu führen haben, der päda- gogischen Verantwortung des Klassenlehrers oder der Klassenlehrerin.

4. Aufgaben für eine längeren Bearbeitungszeitraum

Aufgabenstellungen für einen längeren Bearbeitungszeitraum, z.B. Wochen-planarbeiten, sind grundsätzlich erwünscht; sie bieten sich insbesondere für Fächer der Fächergruppe II an. Falls in einzelnen Fächern derartige Arbeiten intendiert sind, bedarf es gezielter Absprachen zwischen dem jeweiligen Fachlehrer oder der Fachlehrerin und dem Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin, damit zur Erledigung dieser längerfristigen Aufgaben-stellungen die Arbeitsstunde durch den verantwortlichen Lehrer oder die Lehrerin entsprechend strukturiert werden kann.

6. Die Vorbereitung der Hausaufgaben im Fachunterricht

Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer berücksichtigen bei der Phasierung ihrer Unterrichtsstunde, dass am Ende hinreichend Zeit zur Verfügung steht, damit sie die Hausaufgaben den Schülerinnen und Schülern durch Tafelanschrieb oder Diktat ins Aufgabenheft bekannt machen.

Die Hausaufgaben erwachsen organisch aus dem Unterricht und verfolgen das Ziel, das im Unterricht Erarbeitete zu wiederholen, zu festigen und zu vertiefen. Sie können auch dazu dienen, Schülerinnen und Schüler zu neuen Unterrichtsinhalten hinzuführen und sie mit den entsprechenden Problemstellungen vertraut zu machen. Falls es bei der Stellung der Hausaufgaben zu Verstehensschwierigkeiten kommt, haben die Schülerinnen und Schüler das Recht nachzufragen und im Gespräch mit dem Fachlehrer oder Fachlehrerin die Unklarheiten zu beseitigen.

Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer sind gehalten, an den Tagen, an denen Arbeitsstunden stattfinden, ihren Schülerinnen und Schülern Hausaufgaben in einem solchen Umfang zu erteilen, dass die gesamte Arbeitsstunde zur Erledigung der Aufgaben genutzt werden kann und kein Leerlauf entsteht.